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Rechtliches: zum 50-cm-Abstand Boden-Scheinwerfer

Begonnen von Little Wil, August 18, 2004, 09:36:04

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Little Wil

Also ausführliches zum Thema "wie tief darf mein Fahrwerk sein" gibbet unter diesem Link:

http://tuningrecht.plettner.net/index2.htm

aufgeteilt in
-Bodenfreiheit (sehr interessant ... ) 8)
-Kennzeichen
-Beleuchtung (inkl. der "Inkrafttreteregelung"
 für Fahrzeuge ab EZ 1.1.1988  :twisted: )
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***

crazy_horst155

Sehr informativ - Danke!!!


Habe ja schon 3 Prozesse wegen Stillegung (wie schreibt man das denn jetzt aktuell??) gewonnen. Die Rennereien und der Ärger sind natürlich immer immens.
Ciao....

Sascha


MSP

3 Prozesse? ui. Hast du ein paar Einzelheiten? Warum hamse stillgelegt? Wie tief?

Eigentlich dürfen die Schlümpfe nur stilllegen (3x "l"?), wenn dein Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für den Strassenverkehr bedeutet. Und dass muss erst mal gut begründet werden.
Ist das nicht der Fall, können sie dich höchstens zum TüV schicken. Sollten sie trotzdem deine Plakete abkratzen, is das "Amtsanmassung", da sie ohne entsprechendem Hintergrundwissen die Arbeit eines TüV-Ingenieurs anzweifeln bzw. ausser Kraft setzen wollen...

mfg
Andreas
BJ 94(Italien)/EZ95, 2H mit mod. PF-Chip (im 2H-STG), Brock B5 7x14 ET 25 mit 195/45, Distanzen VA 5/HA 20, FK "Highsport" Gewinde-FW (-105/-95), off. Jamex LuFi, Klarglas (Bi-Xenon vom RS6) :twisted:

http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=9149

Anonymous

war beim TÜV wegen FWK eintragen. Die haben mich heimgeschickt
( 41cm ) hab dann daß mit der EZ gehört ( meiner ist 85 ) bin heute nochmal hin. Hab das denen gesagt und die haben dann gelacht und gesagt diese 50cm regel gibts schon immer und das EZ Datum sei völlig unwichtig.???????????????????????????????????????

MSP

Schwachsinn. Ausschlaggebend is die StVZO des Baujahres des PKWs!!! In deinem Fall die StVZO von 1985...
Kannst ja auch kein Oldtimer nach den momentanen Emissionsgesetzen ne AU machen lassen, oder?

mfg
Andreas
BJ 94(Italien)/EZ95, 2H mit mod. PF-Chip (im 2H-STG), Brock B5 7x14 ET 25 mit 195/45, Distanzen VA 5/HA 20, FK "Highsport" Gewinde-FW (-105/-95), off. Jamex LuFi, Klarglas (Bi-Xenon vom RS6) :twisted:

http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=9149

Little Wil

Zitat von: stef1969(Tüv sagt) diese 50cm regel gibts schon immer

Wow, das hat Gott also am 7. Tag gemacht. Er hat gar nicht geruht, sondern festgelegt das Scheinwerfer wenn sie mal erfunden werden 50 cm über der noch nicht erfundenen Fahrbahn zu sein haben ?!? *rofl* :roll:

Aber ohne Spaß bei mir wars genauso, ich hab das dann ausgedruckt und gesagt wenn er es anzweifelt will ich ne Bestätigung, daß die Eintragung aus dem Grund nicht erfolgt ist. Anschließend würde ich dann Eintragung und Erstattung der Auslagen (2 Urlaubstage  :wink: ) einklagen. Das kommt besonders beim KÜS gut, weil die ja auf eigene Kappe arbeiten, also selbstständig sind und keine Angestellten.
Er hat es sich dann nochmal durchgelesen, ca 20 Minuten telefoniert und dann etwas kleinlaut eingetragen.
Klar natürlich, daß ich mit "Problemeintragungen" oder Sachen die etwas Godwill erfordern nicht mehr zu dem fahre  :?

Zum besseren Verständnis es geht um diesen Passus:

Wobei es eine Ausnahme gibt, die einigen von Euch vielleicht helfen kann. Im §72 StVZO (§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) ist geregelt, wann welche § in Kraft treten. Für den § mit der Scheinwerferhöhe (§50(3)) steht dort:

§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

Und in der alten Version gibt es nur eine maximale Höhe, keine minimale Höhe. Die Scheinwerfermindesthöhe ist also nur für Fahrzeuge bindend, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden.


Quelle:
http://tuningrecht.plettner.net/index2.htm
unter "Rechtliches"/"Tieferlegung"/"Beleuchtung"
Grüße Stephan

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crazy_horst155

Zitat von: MSP3 Prozesse? ui. Hast du ein paar Einzelheiten? Warum hamse stillgelegt? Wie tief?

Wegen der Tiefe. Haben mich zur GTU "begleitet", dann standen 5 Saftsäcke um mein Auto, haben den alten Klötzchentest und eine ausgiebige Probefahrt gemacht - dabei gingen 2 Tramonts in die Wurst. Plakette ab und ich durfte das FW in deren "legalen" Bereich drehen. Sofort zum Anwalt und alles weitere abgewartet. Bußgeldbescheid mit über 1000DM ist gekommen. Klage...... die haben verloren, mußten die beiden Felgen bezahlen..... die beiden Grünen sind zur Verhandlung erst gar nicht erschienen.

Das war die verschärfte Version, aber die beiden anderen Male war es ähnlich!!!!
Ciao....

Sascha


Dee

tja das sind die Dortmunder Kittel.....die sind extrem fertig....
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:evil: Wenn man sich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel  :evil:
:evil: sondern der Teufel verändert Dich! :evil:

Little Wil

Zum Thema Klötzchentest:

Bodenfreiheit

Häufig hört man, dass auf irgendwelche Fahrzeuge auf Treffen stillgelegt werden, weil sie nicht die Mindestbodenfreiheit haben, die vom Gesetz gefordert wird. Das ist erst mal so nicht korrekt. Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit. Das einzige was die Gesetzgebung dazu hergibt ist der §30 StVZO (Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung).

Dieser ist leider sehr allgemein gehalten und kann sowohl für, als auch gegen uns ausgelegt werden, also ein regelrechter Gummiparagraph:

§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...werden
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt

Im Klartext heisst das, wenn Ihr mit Eurem Auspuff den Boden umgrabt, ist das nicht strassenschonend. In einer verkehrsberuhigten Zone kann das ganz anders aussehen, als auf einer Autobahn. Ausserdem kann Polizist A das anders sehen als Polizist B. So kann also einer ein Bodenfreiheit von 3 cm als ausreichend ansehen, einem anderen sind 8 schon zuwenig.

Häufig werden irgendwelche Klötzchen unter dem Fahrzeug hergezogen, mal 11 cm hoch, mal 8 cm hoch. Was hat es damit auf sich?

Es gibt ein VdTÜV Merkblatt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ein 11 cm hohes Hindernis berührungsfrei überfahren muss. Dieses Merkblatt existiert, allerdings ist es nur eine Richtlinie. Eine Verbindlichkeit ergibt sich nicht.

Ausserdem existiert die DIN Norm 70020. Diese beschreibt, dass ein Huckel auf der Strasse von 8 cm Höhe überfahren werden muss, ohne mit festen Fahrzeugteilen aufzusetzen. Dieser wird in der Rechtssprechung gerne und auch immer häufiger angewendet, wenn es um Bodenfreiheit geht. Allerdings ist es nicht korrekt, einfach einen 8 cm Klotz unter dem Auto herzuziehen. Denn zum einen überfährt das Fahrzeug diesen Huckel inkl. Rädern, also heben sich die Achsen auch an. Damit ist ein aufsetzen im Achsbereich eigentlich unmöglich, zum anderen hat so ein Huckel auch eine bestimmte Länge, die ist deutlich grösser als 8 cm. Somit besteht eine Gefahr eigentlich nur herauf- und herunterfahren, keiner wird mit den Vorderrädern und den Hinterrädern vor und hinter dem Huckel stehen und mittig auf dem Huckel stehen. Ausserdem ist hier auch der Radstand des Fahrzeugs wichtig.

Auch hier keine eigene Cleverness, sondern Quelle:
http://tuningrecht.plettner.net/index2.htm
unter "Rechtliches"/"Tieferlegung"/"Bodenfreiheit"
Grüße Stephan

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crazy_horst155

Das bringt Dir nur leider alles nichts, wenn der Sheriff eine Untersuchung anordnet. Recht haben und Recht bekommen sind zumindest zeitlich hier nicht unebdingt identisch !!!
Ciao....

Sascha


Little Wil

Das ist natürlich richtig.

Ich hab ne Kopie davon bei den Papieren, nicht für die Cops (wenn die stil?legen wollen tun Sies halt, manchmal ist Logik nicht deren Ding), sondern für den dann ausgewählten Tüvie. Und dem immer schön klar machen das ER und nur ER für alles verantwortlich gemacht wird. (geplatzter Geschäftstermin, dadurch entgangener Gewinn ...)
Auch Sätze wie "nach Prüfung durch unsere Rechtsabteilung legt das für unser Unternehmen tätige Anwaltsbüro xy Rechtsmittel ein" wirken beim Tüvie eher als beim Cop. Die hören das zu oft als leere Drohung.
Ach ja klappt nur bei Leuten die glaubwürdig als selbstständig auftreten können 8)

Im übrigen hab ich, hier in der Gegend zumindest, wenig Streß mit den Cops. ca. 3/4 sind mir persönlich bekannt und mit nem auffälligen Auto wird man da erkannt und gegrüßt und nicht angehalten und kontrolliert.
Grüße Stephan

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crazy_horst155

Ich habe auch generell keinen Streß mit den Jungs. Aber Bekloppte gibt es nun mal überall - auch bei der Polizei!!!
Ciao....

Sascha


Little Wil

Stimmt, ich hab "Augenglässer oder Kontaktlinsen erforderlich" im Führerschein stehen. Im Sommer bin ich im Dorf etwas zu schnell gewesen und hab dabei aus Unachtsamkeit beinahe nen Cop überfahren, der aus ner Hecke sprang um mich anzuhalten. Also keine Radarkontrolle etc. also auch kein Knöllchen, er wollte aber unbedingt was finden.

Also sacht der: Sie haben ja eine Sonnenbrille an !
Ich: Ja, is das verboten ?
Er: Im Führerschein steht, sie sind Brillenträger !
Ich: Ja, das sind optische Glässer
Er: Das kann ich nicht prüfen
Ich: Wenn sie da was sehen können, kann ich es mit Sicherheit nicht und umgekehrt.Schauen sie doch mal durch !
Er: Das darf ich nicht ! (Fragt mich jetzt nicht warum nicht)
Ich: Dann wünsche ich ihnen gute Weiterfahrt !
Er:(leicht verwirrt) Ich ihnen auch !
Ich: und tschöö
Grüße Stephan

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*Cab-Star*

das mit der sonnenbrille hatte ich auch ....

musste sogar von meinem optiker so ne art gutachten über meine brille & sonnenbrilkle vorlegen ... das die die selben stärken haben    gnarrf

die spinne doch alle .....
greetings  *Cab-Star*

93´er 2H ; Mod. Toscana ; 98PS

8) Quadratisch , Praktisch......GOLF !!  8)
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Little Wil

Sauber, ich glaube der Cop bei mir war zu verdattert um noch was zu fordern als ich ihm ne gute Weiterfahrt gewünscht habe. (Muß dazu sagen da hatte ich nen BMW 316i, absolut original ausser eingetragene BMW Alus und M-Sport Fahrwerk.Da konnte ich gut ne dicke Lippe riskieren!)
Grüße Stephan

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