• Willkommen im Forum „Golf Cabrio Archiv-Forum“.
 

Bekommt man das eingetragen?

Begonnen von floh, Oktober 25, 2004, 11:08:17

« vorheriges - nächstes »

floh

Hi,
ich habe bei mir ein Koni Fahrwerk mit 60/60 mm Tieferlegunsfedern der Firma AP eingebaut. Desweiteren sind bei mir BCW Powertechfelgen draufgekommen! Die haben vone eine einpresstiefe von 15 und hinten von 5. Als Reifen habe ich vorne 194/45/14 und hinten 225/40/14 drauf. Geht das so einfach durch den TÜV? Oder muss man da noch was machen? Hat da jemand erfharung mit??

Danke

MFG
Florian

jens-d

Wie sieht es bei die mit den Scheinwerfern aus, ist die Unterkante noch ca. 50cm über der Straße? Hab mittlerweile einiges gehört, dass nach nem recht tiefen Fahrwerk (mit Eintragung) die Rennleitung teilweise Probleme wegen der Lichter macht. Die Regelung mit den 50 cm gilt glaub für Autos nach Bj.88
****************
Gruß Jens

ssssven

Also bei mir wurden die 14 Zoll nicht eingetragen, wegen den 50cm Scheinwerferkante. Bodenfreiheit hatte ich aber genug. Aber ich denke jeder Tüv entscheidet da anders!
Golf 1 Cabrio, FK Gewindefahrwerk, 2H Motor, 195/45 R14 RSL, 32er Jom Sportlenkrad, Klarglas, Bastuck ESD ...
* Wer später bremst, bleibt länger schnell !!! *

Golf Cabrio G60

Hallo Floh  dürfte eigentlich kein problem sein. jens hat natürlich recht mit den Scheinwerfern. aber da gibt es noch mehr zu beachten.
zb. eine mindesbodenfreiheit von 10cm , das Reifen Profil muss abgedeckt sein, und die Räder müssen natürlich in allen bereichen freigängig sein.
und auf die Lenkradgrösse ist auch zu Achten.
Aber es kommt natürlich auch alles auf den Tüv-Mann an.

Hab bei mir Zb. auch ca.60mm federn mit 8,5x15 und 9x15 felgen drauf.
ging zwar nur unter Sonderabnahme, aber er hat mir alles eingetragen.

Gruss Micha
Golf Cabrio G60 8,5x15 und 9x15 TH-Line

MSP

Zitat von: Golf Cabrio G60...
zb. eine mindesbodenfreiheit von 10cm...

NEIN! *zonk* Es gibt diesbezüglich keine Vorschrift, sondern ne Empfehlung aus einem VdTÜV Merkblatt (11cm), hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung!
BJ 94(Italien)/EZ95, 2H mit mod. PF-Chip (im 2H-STG), Brock B5 7x14 ET 25 mit 195/45, Distanzen VA 5/HA 20, FK "Highsport" Gewinde-FW (-105/-95), off. Jamex LuFi, Klarglas (Bi-Xenon vom RS6) :twisted:

http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=9149

floh

Ich denke das die Scheinwerfer nicht das Problem sein werden! Habe gerade gesehen das die Radhauskante schleift! Werde von daher wohl bördeln müssen hinten! Oder Federweg begrenzer werd die mal ausprobieren ! Das müßte doch reichen doer?

@golf cabrio g60:
Was kostet denn so eine Sonderanahme? Hier wollen die für die eintragungen 85 ? haben

Golf Cabrio G60

Die Sonderabnahme musste ich nur mach weil es kein gutachten
Für meine felgengrösse gibt für golf1 cabrio.
Normal kostet so eine Sonderabnahme 250-300 Euro
Da ich aber den Tüv-Mann kenne bzw.er immer zu meiner Arbeit kommt um Autos abzunehmen,habe ich 150 Euro bezahlt
Golf Cabrio G60 8,5x15 und 9x15 TH-Line

Cordi

...hatte für meine Einzelabnahme damals bei der Dekra 66,- EUR bezahlt. Und die 50cm haben keinen gestört(hoffentlich störts die grün-weißen auch nicht). Aber zu der 50cm Regelung hört man auch ständig andere Sachen, ob das nun ne rechtliche Grundlage ist oder nicht. (das mit den 11cm stimmt nämlich nicht, es gibt keinerlei EInschränkungen im Bezug auf die Bodenfreiheit)
www.vw-edition-lwl.de
- Typ 155 5/93, dark-burg.-pearl., nich ganz original ;-)
- Typ 17 9/83, weiß, original, 72.000km
- Winterauto: Skoda Felicia, ca. 266.000km

ssssven

250?für eine Sonderabnahme ist ja ein haufen Geld, ich dachte sowas kostet um die 100?!!!???
Golf 1 Cabrio, FK Gewindefahrwerk, 2H Motor, 195/45 R14 RSL, 32er Jom Sportlenkrad, Klarglas, Bastuck ESD ...
* Wer später bremst, bleibt länger schnell !!! *

JohnDoe1701

keine panik,hab für meine beiden Eintragungen,
Fahrwerk und die BBS RS Felgen(haben kein Gutachten fürs Cab!) beim TüV grad mal 78 euronen bezahlt.
Der TüV-Prüfer meinte noch dass,das Teuerer wird,
hab dann gemeint wunder was des kostet und war dann angenehm Überrascht.
Einfach hinfahren und schauen was die meinen.

Mfg

Edit:Wegen der 50cm Regel.Bei mir sind bis zur Scheinwerferunterkante ca.47-48cm.
Hatte auch erst bedenken deswegen.
Der Prüfer hatts sogar gemessen,aber nichts beanstandet,
hab auch nicht weiter gefragt  :megacool:

Little Wil

Zitat von: CordiAber zu der 50cm Regelung hört man auch ständig andere Sachen, ob das nun ne rechtliche Grundlage ist oder nicht.

Es ist eine gesetzl. Grundlage. Erkennt man daran, das es dazu § gibt. ;-)
Ausführliches mit Gesetzestexten,Erweiterungen und Erläuterungen gibbet hier :
http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=10803&highlight=50+cm
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***

floh

Ich werd da heute mal hinfahren und mal abwarten was der tüv mann sagt! Da es hinten schleift werd ich meine konis auf hart drehen! Das muss ja was bringen oder? Ist nur doof das ich alles hinten nochmal ausbauen muss

Golf Cabrio G60

Also wenn schleift glaube ich wirst Du es nicht eingetragen bekommen.
Die stellen Dein Cab auf zwei Blöcke VR unter den reifen und HL unter den Reifen. dann müssen dir Räder freigängig sein. Aber muss dazu sagen das macht auch jeder Tüv anders.
Viel Glück vieleicht klappt es ja.
MFG.Micha
Golf Cabrio G60 8,5x15 und 9x15 TH-Line

Anonymous

FZAB EZ 88 MÜSSEN eine Höhe zur "Scheinwerferunterkante" von mind. 50cm haben.
Die Scheinwerferunterkante bezeichnet aber die Kante IM Scheinwerfer an der das Licht austritt. Trick: Ein Blatt Papier auf den scheinwerfer halten. Anschalten und schauen. Dann sieht man die Kante.
Ist bei manchen ( billigen ) etwas verschwommen.
Diese Kante muss 50 cm höhe haben.

Wie erwähnt gibt es für FZ vor 88 diese Regelung definitiv NICHT. Hier gibts nur eine MAXIMALHÖHE für die Lampen.

Hatte erst vor ein paar Wochen die Thematik mit dem Herrn Prüfer. Hat in den Anbaubericht das Mass der SW und den Abstand von Radmitte zur Radlaufkante geschrieben. Ach ja meiner ist EZ 85...

Zur Bodenfreihet gibts KEIN Mass. Ist natürlich doof wenn man beim TÜV nicht auf die Bühne oder Grube kommt. Es heisst man darf mit seinem Auto den Verkehr nicht behindern. Das macht man aber wenn die Karre so tief ist, daß man sie über jeden "bremshügel" drüberschieben muss.

floh

hmm dann muss ch nochmal messen! Ich habe jetzt hinten ca 11 cm Federwegbegrenzer reingepackt jetzt schleift da nix mehr! Gibt es dmait probleme beim TÜV???