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Fiat Lux...

Begonnen von MSP, Juni 23, 2004, 07:56:12

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derkohl

ja kein ding immer ruhig bleiben.....

P.s.: schöne viele Fotos machen ;-)
Lieber auf die Socken machen, als sich gleich die ganze Hose zu versauen!  :wink:

Gruß Daniel

Markus_K1

wenn es kein BI Xenon ist, wo hasten dann dein fernlicht???

oder baust du dir nen doppelscheinwerfergrill ein?



Gruß Markus

16v_cabrio

jo, darin seh ich das problem, fernlicht find ich is schon wichtig, allein auch wegen der lichthupe!
noch ne frage: hast dus mit linse reingebaut oder nur den brenner?
gruß niklas
16v kr motor ohne kat und eingetragen, cr7 chrom in 7,5*16, klarglas vorne und hinten,anlage mit kofferaumausbau,fk-fahrwerk, supersprint ESD und hartmann fächer, usw.... mehr auf anfrage :-)

Markus_K1

ohne fernlicht bekommt er es sowieso nicht eingetragen...

und wenn er nur den brenner verbaut hat, ist es eh schrott.

wenn man sowas macht, dann soll man es gleich richtig machen


es gibt doch nichts feineres als BI Xenon :lachtot: :lachtot:



Gruß Markus

Markus_K1

und das ist wohl dein schriftstück dazu


Zitat aus einem anderen Forum bzw. einem TÜV schreiben:
Sie beziehen sich auf eine alte hausinterne Arbeitsanweisung, die schon lange nicht mehr gültig und von uns durch die aktuelle Version der StVZO (§ 50(10) weiter unten nachlesbar) ersetzt worden ist.
Alte Regelung:
TÜH HA 4
Datum: 28.Okt.96
Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr
Ersetzt: K 10/96
Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung;
K 22/96
Entspr. TÜV-SW
K-Info: K 36/96

Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern
§§ 19, 21, 29 StVZO

Inhalt/Kurztext:
Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)
und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),

sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.

Schaltung:
Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.



Ausführlicher Text:
Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt worden sind, auch hier erfüllt sein müssen.

Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABGs für Xenonlicht- Scheinwerfer die besonderen Anforderungen ?automatische LWR? und ?SRA? nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können.

Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer. Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen.

Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen mit den Xenonlicht- Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können.
Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende:

Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos wechseln und könnte zu Irrtationen führen.

Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben möglich, da die Fernlicht-/ Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen untergebracht sind.

Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann.

Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM (Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten.

(Quelle: FKT-SA ?Licht? II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr. 00277 sowie EG-BG e 1* 76/ 761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW)

------------------------------------------------------------
Ende K-Blatt des TÜH









neue Regelung:
50 Abs 10 Gesetz
In Österreich und Deutschland gelten folgende StVO

§ 50 Abs. 10 fordert:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, di mit Gasentladungslampen ausgestattet
sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
ausgerüstet sein.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.



Gruß Markus

MSP

@Markus_K1:

1. Das mit dem Fernlicht is kein Problem, denn ich habe einen DSW-Grill mit Fernlicht-SW. Wenn mein Avatar etwas grösser wäre, würde man sehen, dass der grill oben drauf liegt...

2. Das von dir erwähnte "Schriftstück" hatte ich schon vor 4 Jahren in der Hand und ist nicht das Papier wert, auf dem es steht.

3. Aufgrund dessen, dass ich ein Re-Import fahre (dass keine LWR besitzt), habe ich eine Ausnahmegenehmigung, die mich u.A. von StVZO§50,Ábs. 8 befreit.

4. Wer sagt, dass Xenon ohne Linse nix is? Haste du es schonmal verbaut/gesehen? Oder nur gelesen/gehört? ... - Die erste Serie Autos, die serienmässig mit Xenon ausgerüstet wurden, hatten auch nicht alle Linsen (mal abgesehen von beispielsweise dem BMW E32 7.50i/iL ab '91)...

 :ficken:   :meinung:
BJ 94(Italien)/EZ95, 2H mit mod. PF-Chip (im 2H-STG), Brock B5 7x14 ET 25 mit 195/45, Distanzen VA 5/HA 20, FK "Highsport" Gewinde-FW (-105/-95), off. Jamex LuFi, Klarglas (Bi-Xenon vom RS6) :twisted:

http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=9149

Thyssen2k

na da bin ich auf die weiteren details gespannt *fg*...

interessante sache...
G1 Sportline (Flashrot) BJ. 91 2E, Dino Raid Typ 17, Schw. RL, Schw. Blinker, NSW, BBS RS001 + 195/50/15 & HA 15mm Platten, RECARO, Schroth, Bilstein Sport FW, Ausstellfenster vorne, Sebring ESD, G60 Bremse V+H, eFH Vorne

Markus_K1

zu deinem 4. punkt kann ich dir nur sagen:
ich habe schon öfter Xenon verbaut, und ich weiß wo von ich rede

wir haben es auch schon öfter eingetragen bekommen.
aber es wird von zeit zur zeit immer schwerer.

und wenn du meinst, das du es eingetragen bekommst, kannst du ja nach der eintragung mal deinen Fz Schein hier posten :wink:

viel glück und viel spaß noch bei deinem umbau



Gruß Markus

MSP

Wenn ihr (?) das schon öfters eingetragen bekommen habt und es war ein G1, G1 Cabby, Caddy oder G2 dabei, dann könntest du ja den KFZ-Schein oder die Abnahme mal posten. War ganz hilfreich... :)

mfg
Andreas
BJ 94(Italien)/EZ95, 2H mit mod. PF-Chip (im 2H-STG), Brock B5 7x14 ET 25 mit 195/45, Distanzen VA 5/HA 20, FK "Highsport" Gewinde-FW (-105/-95), off. Jamex LuFi, Klarglas (Bi-Xenon vom RS6) :twisted:

http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=9149

Markus_K1

ne ne...
mach du mal dein ding.

texten können viele, aber was im nachhinein raus kommt ist eine andere sache.



Gruß Markus

Thyssen2k

das ist in der tat wahr.
G1 Sportline (Flashrot) BJ. 91 2E, Dino Raid Typ 17, Schw. RL, Schw. Blinker, NSW, BBS RS001 + 195/50/15 & HA 15mm Platten, RECARO, Schroth, Bilstein Sport FW, Ausstellfenster vorne, Sebring ESD, G60 Bremse V+H, eFH Vorne

MSP

Zitat von: Markus_K1zu deinem 4. punkt kann ich dir nur sagen:
ich habe schon öfter Xenon verbaut, und ich weiß wo von ich rede


Zitat von: Markus_K1texten können viele, aber was im nachhinein raus kommt ist eine andere sache.



:lol2:

no comment.

mfg
Andreas
BJ 94(Italien)/EZ95, 2H mit mod. PF-Chip (im 2H-STG), Brock B5 7x14 ET 25 mit 195/45, Distanzen VA 5/HA 20, FK "Highsport" Gewinde-FW (-105/-95), off. Jamex LuFi, Klarglas (Bi-Xenon vom RS6) :twisted:

http://www.gcarchiv.de/index.php?topic=9149

Acme

Gehts noch ? Nicht das Xenon sondern diese Zickerei.

derkohl

ja son bissl zickerei is schon am gang.... fakt is ich brenne auf die FZS Kopie.....und die ETnummern.... ;-)
Lieber auf die Socken machen, als sich gleich die ganze Hose zu versauen!  :wink:

Gruß Daniel

Thyssen2k

G1 Sportline (Flashrot) BJ. 91 2E, Dino Raid Typ 17, Schw. RL, Schw. Blinker, NSW, BBS RS001 + 195/50/15 & HA 15mm Platten, RECARO, Schroth, Bilstein Sport FW, Ausstellfenster vorne, Sebring ESD, G60 Bremse V+H, eFH Vorne