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Einbruchschaden über Versicherung ausgleichen?

Begonnen von *Classic Line*, Juni 27, 2004, 16:14:17

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ulridos

dieses 2. Gutachten musst Du dann selbst zahlen.... DA dies ein Kaskoschaden ist, bist Du ein wenig auf Goodwill deiner Vers. angewiesen.

DAs was olli oben schreibt ist mir völlig neu und kann Imho nicht sein, da es auch keinen SF-Rabat in Teilkasko gibt.Es gibt natürlich die Neueinstufung der Autos jedes Jahr, aber glaube mal nicht, das dieser eine Schaden da großartig was beeinflusst. Das sind im Falle des Cab die tausende von neuen Dächern die da dauernd anfallen.


Also ich würde das von der Werke machen lassen, da kannst Du dann wenigstens ordentlich meckern wenns nicht gut gemacht ist.
für ~ 120 EUR ist das nicht einfach selbst zu machen, zumal du Füller, Lack, Klarlack und Härter etc. Kaufen musst, und selbst in den kleinsten Gebinden wirst Du da schon an die 100 löhnen müssen.....

Und die ganze Tür oberhalb der Zierleiste lacken erscheint mir sehr sinnvoll bei so einem Schaden. Das lässt sich nicht auf 50 cm² spachteln, schleifen und füllern ohne übergänge zu sehen.
Golf1 Cabrio 03/80   1.8T in Arbeit...
im Moment leider ausser Betrieb, ca 837 Teile :)  :)

wenn Dir die Sche..e bis zum Hals steht.....  solltest Du auf keinen Fall den Kopf hängen lassen....  ;)

djmax66

Also, ich glaube nicht, dass das was der Meister von der Werke da macht ein Gutachten ist, sondern ein Kostenvoranschlag.
Ich weiß allerdings nicht, ob du bei so einem geringen Schaden anspruch auf ein Gutachten hast.
Grundsätzlich bin ich aber der festen überzeugung, dass du das Auto reparieren lassen kannst wo du willst, d.h. du könntest auch zu VW gehen...
War zumindest bei nem Haftpflichtschaden so...
Was meinen die anderen?

Bad Al

Lass es da wo die Versicherung sagt reparieren und gut!!!
It´s more than a Religion, it´s the only Way to life!! :wink:

klickst du

ulridos

ich finde auch, VW ist nicht unbedingt die beste Anlaufstelle für Lackierarbeiten. Viele VW Werkst. machen das dann auch nicht selbst und geben das an Lackierereien weiter.
Golf1 Cabrio 03/80   1.8T in Arbeit...
im Moment leider ausser Betrieb, ca 837 Teile :)  :)

wenn Dir die Sche..e bis zum Hals steht.....  solltest Du auf keinen Fall den Kopf hängen lassen....  ;)

djmax66

Natürlich, aber wenn er nach einem Kostenvoranschlag abrechnen wollte, wäre einer von VW sicher besser...
Wenn ihr versteht...

Little Wil

WICHTIG: Auf jeden Fall würde ich mir von der Versicherung bestätigen lassen, das Du ein Anrecht auf Nacharbeiten hast.

Du hast oben geschrieben, das Du Metallic Lack hast. Laut aktueller Rechtsprechung, mußt Du einen abweichenden Farbton nach der Reparatur nicht hinnehmen. Und der bleibt meistens bei einem min. 10 Jahre alten Wagen nicht aus.

Beispiel: Mir wurde im Winter der Kotflügel und die hintere Tür am Mondeo zerkratzt. Wollten die auch prompt als Einzelteile lackieren.
Also KVA von meinem Lacker inkl. Lackangleichung aller Nebenteile machen lassen und der Versicherung ein Einschreiben geschickt, daß ich den Wagen von dem nochmal lackieren lasse, wenn man einen Unterschied sieht und das wäre wahrscheinlich, weil der Wagen dunkelgrünmetallic ist und 7 Jahre alt und weil ich seeeehr gute Augen habe.
Ergebnis: Er durfte es direkt lackieren, wie er es vorgeschlagen hatte.

Ausserdem würde ich mich mal schlau machen in wie weit ein Spachteln an einem so leicht auszutauschenden Teil eine ordnungsgemäße Reparatur ist.
Abgesehen davon ob das sinnvoll ist oder nicht kenne ich es nur so, daß im Schadensfall bei austauschbaren Teilen ein Neuteil berechnet wird.
Ich habe bisher 5 Schäden abgerechnet, und da war das immer so.
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***

olli

Zitat von: ulridos
DAs was olli oben schreibt ist mir völlig neu und kann Imho nicht sein, da es auch keinen SF-Rabat in Teilkasko gibt.Es gibt natürlich die Neueinstufung der Autos jedes Jahr, aber glaube mal nicht, das dieser eine Schaden da großartig was beeinflusst. Das sind im Falle des Cab die tausende von neuen Dächern die da dauernd anfallen.
.
@ Ulridos
Du hast teilweise  Recht,  :oops: ich habe das mit der Vollkasko verwechselt, da gibt es mittlerweile definitiv Schadensfreiheitsrabattemit entsprechenden Rückstufungen in Schadensfällen.

Sorry
:steinigung:
Gruß
Olli
:machkaputt:

--------Oberwildflecken war Spitze- :hurra:
\\\"Ich liebe Autos mit dem CW-Wert einer Schrankwand !\\\"
Golf 1 Cabrio 2H / 98 Ps
Bj. 07/1992 / Scheckheft

*Classic Line*

Hi!
Es gibt neues von der Versicherung:
Da es sich hierbei um einen Kasko- und nicht um einen Haftpflichtschaden handelt, besteht laut Versicherung kein Anrecht auf Nacharbeiten bei abweichendem Farbton!
Die Versicherung kommt bei Kaskoschäden lediglich für die erforderlichen Instandsetzungskosten auf!
D.h. ich müsste einen nach der Teillackierung der Tür auftretenden Farbunterschied hinnehmen!
Ein auswechseln der Tür kommt auch nicht in Frage!

Die Instandsetzungskosten betragen 364,83EUR.
Ich hätte also bei einer fiktiven Abrechnung nach Abzug der SB und der Mwst. 156,46EUR!

In wie weit ist denn ein abweichen des Farbtons wahrscheinlich?
Zumal der Lack ansonsten eigentlich noch ganz gut ist!

Gruß
Christopher

Little Wil

Also spätestens hier lohnt ein Besuch beim Anwalt.
Es is doch nicht drin, wenn die Hersteller sagen ohne Angleichung ist keine ordnungsgemässe Reparatur,daß die Versicherung das nicht bezahlen muß.
Das Die das nicht bezahlen wollen is ja eh klar.
Das würde bedeuten, wenn der von dennen bestimmte Lacker dir die Tür rosa spritzt so aus versehen, dann wäre das ok oder wie ???
Und Instandsetzung ist meines Wissens kein juristischer Begriff. Du solltest hier Anspruch auf wiederherstellung des Zustandes vor der Beschädigung haben. Wie gesagt bei mir wars auch ein Kasko-Schaden und meiner ist jetzt rundum neu lackiert. Also auf jeden Fall einen FAchmann konsultieren, den nicht die Versicherung bezahlt !!
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***