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TÜV: Altes Auto - neue Karosse eintragen lassen. Geht das:?:

Begonnen von spiti-jc, September 20, 2004, 16:54:11

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spiti-jc

hi,

irgendwie habe ich jetzt ein Floh im Kopf ... und muß dringend mal wieder schrauben.

Also ... ich hätte gerne meine TurboDiesel-Technik in eine neue Karosse (>88) verbaut, weil meine 85er fies verbeult und damit wirtschaftlich nicht reparabel ist.
Problem ist aber nur, das man keinen Motor eintragen kann, der die Schadstoffklasse verschlechtert. Also fallen die 2Hs und wohl auch die JHs aus.
Aber ... wie ist denn das? Kann ich nicht in meinen Brief vom 85er eine neuere, gebrauchte Karosse eintragen lassen?
Immerhin gibts ja die Karosse auch als original Ersatzteil :? .

Am einfachsten wärs wahrscheinlich einfach, die Fahrgestellnummern umzuschweissen. Und den Brief und die Fahrgestellnummer des "neuen" verschrotten lassen. Aber dabei sollte man sich ja wohl nicht erwischen lassen :mrgreen: .

Vielleicht weiß ja jemand, ob man auch eine neue Karosse eintragen lassen kann ;) .
Gruß André
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ulridos

neue Karosse ist nicht... wenn Du die von VW gekauft hättest, als es die noch gab...  da war dann auch die Entsprechende Bescheinigg  dabei.. und die alte FG Nr. wurde eingeschlagen und vom TÜV mit Begrenzungszeichen versehen und das ganze im Brief vermerkt.Auch der Verbleib der alten FGNR musste bescheinigt werden ... sonst gäbe es ja 2 Karossen mit derselben Nr...

Aber wenn Dein Luftblech vorn am Wasserkasten stark korrodiert ist, kannst Du da ein neues einschweißen und das alte mit zum TÜV nehmen und die Nr. wieder eintragen lassen   ;)
Golf1 Cabrio 03/80   1.8T in Arbeit...
im Moment leider ausser Betrieb, ca 837 Teile :)  :)

wenn Dir die Sche..e bis zum Hals steht.....  solltest Du auf keinen Fall den Kopf hängen lassen....  ;)

Ganeymed

Also ne Fahrgestellnummer rauszutrennen und in ein anderes Auto
einzuschweißen ist hochgradig illegal.

Beim Käfer weiß ich (das steht mir nämlich bevor),
daß die Fahrgestellnummer tatsächlich auf dem Fahrgestell ist.
Hier kann man ein anderes (besseres) Fahrgestell (Bodenplatte)
nehmen das z.B. keine Durchrostung des Rahmenkopfes hat.
Dann muß man mit beiden Briefen und beiden Platten zum TÜV.
Der "Ixt" die Fahrgestellnummer der besseren Platte sichtbar aus,
(Sie ist also noch zu lesen)
und schlägt die Fahrgestellnummer der kaputten Platte ein, samt Sternchen.
Die Fahrgestellnummer der kaputten Platte wird ebenfalls ausgeixt.
Außerdem wird das im Brief vermerkt.
Der Orginalbrief der der jetzt besseren Platte wird eingezogen,
weill sie ja jetzt die "kaputte" ist.

Ich denke, das sollte auch mit anderen Fahrzeugen gehen.
Einfach mal beim TÜV nachfragen.

spiti-jc

hi,

so wie Ganeymed das beschrieben hat, kenne ich das von der Ente (2CV) auch. Muß ich nächstes Frühjahr auch machen.
Edelstahlrahmen mit 11 Jahren Garantie gegen Rost :) . Naja, egal.

Wäre ja eigentlich Mist, wenn das bei selbsttragenden Karossen nicht gehen würde...
Gruß André
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ulridos

Golf1 Cabrio 03/80   1.8T in Arbeit...
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Thyssen2k

eben. frag den tüv was er dazu sagt.

und wenn er zustimmt, dann soll er es auch eintragen bzw. umtragen (gegebenenfalls)...
G1 Sportline (Flashrot) BJ. 91 2E, Dino Raid Typ 17, Schw. RL, Schw. Blinker, NSW, BBS RS001 + 195/50/15 & HA 15mm Platten, RECARO, Schroth, Bilstein Sport FW, Ausstellfenster vorne, Sebring ESD, G60 Bremse V+H, eFH Vorne