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HILFE GESUCHT OLDTIMER VERSICHERUNG

Begonnen von sonnenschein222, Oktober 26, 2004, 20:00:53

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sonnenschein222

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe ein Problem.....

Ich habe mir ein Golf 1 Cabrio gekauft. :D  :D  BJ 82. Möchte dieses nun als Oldtimer mit einer roten 07 Nummer zulassen. Halt nur auf Treffen oder mal Sonntags damit fahren, ist ja auch kein Alltagsauto. Dafür habe ich von meinem Freund noch das Auto. So nun das großes Problem Ich suchge eine Versicherung die mir das Auto versichert. Da ich junges Mädel gerade 20 werde wird das zum Problem. Habe bis jetzt bei drei Versicherungen angefragt die aber erst ab 23 versichern. Kennt jemand von euch oder hat jemand von euch vielleicht eine Versicherung die auch unter 23 versichert?? Wäre über jede Hilfe dankbar.....

mfg

wudino

wenn du das über dein Dad Mam Geschwister versicherst??
weil so jung da machen die immer ärger..
Meine Autos:Scirocco 1,8l, Cabrio im Umbau viele viele Teile
8)  :lol:  :D  :)  :wink:

Little Wil

Willkommen !
Gestern hat mein Versicherungstyp angerufen um mir die Vorteile der Züricher Oldieversicherung anzupreisen.
Gibts aber erst ab 20 Jahre, die hat meiner noch nicht.
Entscheident ist, das die nicht auf der Roten Nummer bestehen, sondern die Sonderversicherung auch für "normal" angemeldete PKW machen. Er fasselte irgendwas von nem GTI mit 100 KW (Golf2 KR Motor evtl. ???) den er die Tage für knapp 200 Euro Vollkasko versichert habe bei 9 Monaten angemeldet.
Also vielleicht einfach mal da anrufen, fragen kostet nix.
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***

spiti-jc

Ich bin bei Meinung, das für eine 07er Zulassung auf jeden Fall ein anderes Auto "richtig" auf denselben Namen zugelassen sein muß.
Gruß André
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Fo

Rote 07er Zulassung

Bei der 07er Zulassung handelt es sich NICHT um eine normale Zulassung, sondern um eine Sonderzulassung im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO.

Der Steuersatz beträgt jährlich 191,73 Euro und entspricht damit in Höhe dem H-Kennzeichen.

Der zentrale Vorteil dieser Zulassung ist, es handelt sich um ein sogenanntes Wechselkennzeichen. Das heißt es kann für mehrere Fahrzeuge (derzeit bis 20) gleichzeitig genutzt werden, Fahrzeuge für die dieses Kennzeichen verwendet werden dürfen, müssen im Fahrtenbuch vom Amt eingetragen sein. Ausserdem müssen die Fahrzeuge nicht mehr regelmäßig zum TÜV und zur AU.

Auch ein Versicherungsbetrag wird nur für ein Fahrzeug (in der Regel für das teuerste bzw. Leistungsstärkste) erhoben.

In den Genuss dieses Kennzeichens können sämtliche Fahrzeuge kommen, die einen kulturellen oder historischen Wert darstellen. Als Richtwert werden 20 Jahre angenommen, doch ist es auch möglich, dieses Kennzeichen für jüngere Fahrzeuge zu erhalten.

Prinzipiell eine gute Sache, jedoch gibt es einige Auflagen für den Erhalt des Kennzeichens und für den Betrieb der damit ausgestatteten Fahrzeuge.

Der Halter des Kennzeichens muss seine charakterliche Eignung belegen. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und eine Deckungszusage seitens einer Versicherung.

Jedoch ist es NICHT exakt geregelt, so das es von Bundesland zu Bundesland und SOGAR von Landkreis zu Landkreis UNTERSCHIEDE geben kann.

In jedem Fall ist es HILFREICH (In einigen Zulassungsbezirken sind Teile dieser Unterlagen sogar Pflicht) folgende Dinge beim Beantragen mitzubringen :

- Die Zulassungszahlen dieses Fahrzeugstyps (gibt es übers KBA in Flensburg)
- Einen Beleg über die Historie des Fahrzeugs (z.B. Rennhistorie, aussergewöhnliche Besitzer des Fahrzeugs (z.b. Papst, nen Bundeskanzler o.ä.)
- Ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeugs
- Eine neuere TÜV-Bescheinigung
- Eine Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub (wenn vorhanden)
- einen Fahrzeug/Oldtimer/Youngtimer-pass sofern vorhanden

Die Verwendungsgrenzen des 07er Kennzeichens sind wie folgt :

- Eigenständige Vorsorge wegen des Zustands des Fahrzeugs (Eine TÜV-Überprüfung kann seitens der Polizei JEDERZEIT angeordnet werden!)
- Es ist lediglich erlaubt folgende Fahrten durchzuführen : Werkstattbesuche, Probe- und Einstellfahrten, Besuche bei zugelassenen Veranstaltungen.
- Führen eines Fahrtenbuchs für jede Fahrt

Ein Verstoß gegen die Grenzen kann empfindlich geahndet werden, einerseits wird das Kennzeichen entzogen ausserdem drohen Klagen wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Zulassung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.

Die Versicherung:

   Durch die eingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges bieten die Versicherungen oftmals günstigere Policen an. Viele Versicherungen schließen Fahrzeuge unter 25 Jahre im Kleingedruckten allerdings aus. Über den Daumen gepeilt gelten fast immer folgende Bestimmungen:

       * Der Fahrer muß mindestens 25 Jahre alt sein.
       * Das Fahrzeug muß in einer Garage stehen.
       * Es muß ein Alltagsauto vorhanden sein.
       * Es dürfen nicht mehr als 5000km pro Jahr gefahren werden.
       * Das Fahrzeug muß nahezu original sein.

Jede Versicherung hat da so ihre eigenen Vorstellungen. Kosten für eine Haftpflichtversicherung belaufen sich auf 150-300 Euro pro Jahr


Das H-Kennzeichen

Auch das H-Kennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Tragweite einer normalen Zulassung zum Strassenverkehr.

Um ein Fahrzeug mit einer H-Zulassung zuzulassen, muß man beim TÜV (alte Bundesländer) oder der Dekra (neue Bundesländer) eine Abnahme nach §21 durchführen, bei welcher der gute Originalzustand des Fahrzeugs bewertet wird. Ist diese Prüfung erfolgreich, so wird das Fahrzeug umgeschlüsselt und kann ein H-Kennzeichen erhalten.

Grundsätzlich können dieses Kennzeichen sämtliche Fahrzeuge erhalten die MINDESTENS 30 Jahre alt sind und in gutem originalen Zustand sind. Das heißt, das ein Fahrzeug mindestens die Zustandsnote 3 erreichen muss. Umbauten des Fahrzeugs sind nur insoweit gestattet, als das sie zeitgenössisch sind oder das der Umbau vor mehr als 20 Jahren stattfand. Ausnahmen stellen hierbei Behindertengerechte Umbauten, die Nachrüstung eines Katalysators, der Umbau der Bordelektrik von 6V auf 12V, sowie Umbauten die der allgemeinen Sicherheit dienen.

Der Anforderungskatalog des TÜV Süd

Weiterhin gibt es an jeder TÜV-Stelle kostenlos eine Informationsbroschüre zum Thema.

Der Steuersatz für LKW und PKW beträgt mit einem H-Kennzeichen pauschal rund 191,73 Euro pro Jahr und für ein Motorrad pauschal 46,03 Euro im Jahr.

Derzeit wird ANGEDACHT eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zuzulassen. Diese Kombination ist DERZEIT noch nicht möglich.

Zustandsnoten

Da soviel über die Zustandsnoten geredet wird und wurde, hier einmal kurz zusammengefasst, was man darunter versteht :

Note 1 - wie neu oder sogar besser (sehr, sehr selten)
Note 2 - guter Zustand, original oder fachgerecht restauriert, mängelfrei mit erlaubten Gebrauchsspuren
Note 3 - gebrauchter Zustand, kleine Mängel aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen
Note 4 - verbrauchter Zustand, leicht zu restaurieren
Note 5 - restaurierungsbedürftig und nicht fahrbereit, noch (bezahlbar) restaurierbar
Note 6 - nicht oder kaum restaurierbar, es handelt sich um einen Teilespender.  (C) Street-Racer.de
FO

Die Beamten, die man am wenigsten brauchen kann, stehen am weitesten oben.