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Frage wegen bereits eingetragenem Fahrwerk

Begonnen von Niejoe, Juni 01, 2004, 13:58:01

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Niejoe

und zwar hatte ich damals original bereifung drauf.
Zuvor sind 7x15" ET 38 mit 195 50 15 er Bereifung eingetragen worden. (Damals mit original FW)

Kann ich das jetzt zusammen Fahren?

Hatte sie jetzt mal probehalber montiert und hinten probleme gehabt. Der Reifen schliff an den Federn. Mit 30mm Spurverbreiterung an der HA aber keine Probleme mehr.

Muss ich also nur noch die Platten eintragen?
-> Er sagt damals er trägt es mit original Bereifung ein, aber davon steht imho nix im Dekra Bericht. ODer etwa versteckt in nem Paragraf oder so?

Danke..
NEUE ICQ NUMMER !!! ->  218536897 :freude:

yxin

meistens steht i.V.m. im schein drin...
d.h. dass du nur diese und jene rad-reifen kombi mit dem fahrwerk fahren darfst...
t h i n k  f o r  y o u r s e l f
q u e s t i o n  a u t h o r i t y

TolliOlli

Jap da brauchst du (leider) ne neue TÜV-Abnahme. Dafür brauchst du dann die jeweiligen Gutachten. Sonst wirds ne teure Einzelabnahme.
Golf 1 Cabrio
EZ 3/93
Windsorblaumet.

Little Wil

Richtig, bei meinen Spurplatten wurde extra "berücksichtigte Voreintragungen: Gw-Fahrwerk blabla und RH-Cup 7x15 blablabla" mit dazugeschrieben.
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***

[V.D.E.]Sniperboy

also bei mir stand nur i.V.m. spurplatten 8mm und die felgen hat er übersehen :)

gruß

Little Wil

Dann heisst das doch im Zweifelsfall, das Du deine Spurplatten nur mit Serienfelgen nutzen darfst !? Zumindest steht dann nix anderes in Deinen Papieren.
Grüße Stephan

*** Nicht mein Auto ist fix und fertig, sondern mein Konto ...  :oops:  ***

Niejoe

Das ist ja Kagge...

Werde mal einfach hinfahren zur Dekra... mal horchen.
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